Behördliche Pflichtangaben & Abfrage

Bitte fülle das nachfolgende Formular gewissenhaft und korrekt aus! Um die gesetzlich vorgeschriebene Kontrollpflicht gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) einzuhalten, ist es erforderlich, dass du alle erforderlichen Angaben machst. Selbst wenn du bereits zu Beginn deine Pflichtangaben gemacht hast, ist es wichtig, dass du dieses Formular erneut vollständig ausfüllst. Achte bitte darauf, dass alle Angaben auf den Kopien deiner Ausweisdokumente gut lesbar sind. Bedenke, dass wir sowohl die Vorder- als auch die Rückseite benötigen, um deine Unterlagen vollständig zu vervollständigen.

Abfrage persönlichen Daten

Persönliche Angaben

Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung

§ 27 Kontroll- und Hinweispflichten
(1) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes hat Personen, die in seinem Prostitutionsgewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen wollen, vor Aufnahme der Tätigkeit auf ihre Anmeldepflicht und auf das Erfordernis der regelmäßigen Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung hinzuweisen.
(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, sich von Personen, die in seinem Prostitutionsgewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen wollen, vor Aufnahme der Tätigkeit eine gültige Anmelde- oder Aliasbescheinigung und eine gültige Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung vorlegen zu lassen.

Maximale Dateigröße: 50MB

Vorder- & Rückseite der Aliasbescheinigung. Bitte darauf achten, dass die Kopie nicht geknickt ist und alle Daten darauf ersichtlich und gut zu erkennen sind.
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