Hinweis zum Prostituiertenschutzgesetz
ProstSchG ➔ Kondompflicht
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) schreibt die Kondompflicht vor. Wir möchten dringend darauf hinweisen, dass es strengstens untersagt ist, unsere Escort-Damen zu ungeschütztem Sex zu fragen und/oder zu überreden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden/der Kundin, sicherzustellen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. Anfragen nach einem intimen Service ohne Kondom werden durch uns strick nicht beantwortet. Unsere Damen sind mit den rechtlichen Vorschriften vertraut und werden jeden Versuch ablehnen, der zu ungeschütztem Sex führen soll, sei es Geschlechtsverkehr, Analverkehr oder Oralverkehr.
ProstSchG ➔ Anmeldepflicht
Das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das am 01.07.2017 in Kraft getreten ist, enthält unter anderem eine Anmeldepflicht (§ 3 ProstSchG). Alle Escortdamen, die bei Carolin Escort gelistet sind, verfügen über eine gültige Anmeldebescheinigung sowie ein Gesundheitszeugnis des zuständigen Gesundheitsamts. Bei Fragen dazu können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.